Arzneimittelprüfung
Um die Arznei zu finden, welche ein „ähnliches Leiden“ beim Gesunden hervorruft, ist es notwendig, zuvor Arzneimittel und deren Charakteristika kennen zu lernen. Dazu dienen Arzneimittelprüfungen. Hierbei nehmen gesunde Prüfer (Probanden) nach ausführlicher Dokumentation des jeweiligen Ausgangszustandes homöopathische Arzneien täglich ein, bis deutliche Symptome entstehen. Diese Symptome können Veränderungen des Gemütszustandes (wie z.B. Traurigkeit oder Reizbarkeit), der intellektuellen Kapazität (wie z.B. Konzentrationsstörungen), des Allgemeinbefindens (wie z.B. Temperaturempfinden oder Müdigkeit) und/oder auch körperliche Veränderungen/Empfindungen sein. Wichtig ist eine akribische Dokumentation jedes einzelnen Probanden, damit der Prüfungsleiter alle Symptome zusammenfassen und dadurch ein sogenanntes Arzneimittelbild erstellen kann.

Eine Sammlung solcher Arzneimittelbinder wird von Homöopathen als „Materia Medica“ bezeichnet.

Die den Homöopathen erste bekannte Arzneimittelprüfung ist der Chinarindenversuch durch Samuel Hahnemann 1790. Seit diesem Zeitpunkt an führen Homöopathen Arzneimittelprüfungen durch, um die Anzahl an möglichen Arzneimitteln zu erweitern, beziehungsweise um Arzneimittel genauer kennen zu lernen.

Herstellung homöopathischer Arzneimittel
Hahnemanns erste Prüfungen und seine frühen homöopathischen Behandlungen wurden mit damals üblichen Dosierungen durchgeführt. Bei einer solchen Behandlung kam beinahe ein Patient von Hahnemann durch eine heftige anfängliche Reaktion ums Leben. Schlimme, oft sogar toxische Erstreaktionen waren durch die Auswahl der Substanzen keine Seltenheit. Dadurch war er gezwungen, sein Vorgehen zu überdenken und begann darauf hin, die Dosierungen mehr und mehr zu reduzieren, was zur Entwicklung der Potenzierung führte. Die zunehmend geringeren Mengen wurden immer ungünstiger zum Abwägen, weshalb Hahnemann die Substanzen in Lösung brachte und eine schrittweise Verdünnung durchführte. Dieses Verfahren ist heute in Chemie und Pharmazie unter Verdünnungsreihe bekannt und ist immer noch eine gebräuchliche Methode. Als Lösungsmittel werden meist Wasser, Alkohol-Wasser Gemische oder reiner Alkohol verwendet. Unlösliche Stoffe werden mit Laktose verrieben, bis sie dadurch in Lösung gebracht werden können.

Um eine möglichst homogene Lösung zu erhalten, schüttelte Hahnemann zwischen jedem Verdünnungsschritt seine herzustellenden Arzneien, dieses Verfahren wird Potenzierung genannt. 

Hier sollen zwei häufig angewandte Verdünnungsreihen vorgestellt werden. Hahnemann verwendete hauptsächlich die Centesimal-Potenzierung (C-Potenzierung). Dabei wird ein Teil Ursubstanz mit 99 Teilen Lösungsmittel verdünnt und zehn Mal kräftig geschüttelt, also dynamisiert. So erhält man eine Potenz, die C1 bezeichnet wird. Wird wiederum ein Teil einer C1 mit 99 Teilen Lösungsmittel verdünnt, abermals zehn Mal kräftig geschüttelt, erhält man eine C2, wiederholt man dies, erzeugt man eine C3 usw. Decimal-Potenzen (D-Potenzen) werden sehr ähnlich hergestellt. Allerdings ist das Verdünnungsverhältnis nicht 1:100 wie bei C-Potenzen, sondern 1:10.

Ich verwende vorwiegend hohe bis sehr hohe C-Potenzen, also C200 bis C 100 000. Die Arzneien werden bis zur C200, manchmal auch bis zur C1000 händisch hergestellt, darüber hinaus werden Potenziermaschinen verwendet.

Bildquelle: shutterstock.com/polya olya

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